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Nebenleistungen,Ausschlussumsätze,Leistungsaustausch

Pflegeheim mit steuerfreien Ausgangsumsätzen bietet den Mitarbeitern Verpflegung und Pkw-Nutzung an. Die MA beteiligen sich i.d.R. an den Kosten in Höhe von separat vereinbarten Pauschalen. Inwieweit müssen die Sachbezüge und/oder die Zuzahlungen umsatzsteuerlich erfasst werden? Meines Erachtens ist dahingehend ein EuGH-Urteil erlassen, dass diese Leistungen Nebenleistung zum Arbeitslohn sind und man dahingehend auch keine Trennung des Sachverhalts unterstellen kann. Ich erbitte hierzu Ihre Stellungnahme und Würdigung. 
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