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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Luftschifffahrt

Unsere Mandantin ist eine deutsche kleine GmbH. Sie will in das Chartergeschäft einsteigen. Sie kauft von einem Unternehmen aus Schweden eine Sportmaschine. Beide Unternehmen haben eine USt-IdNr, die auf der Rechnung angegeben werden kann. Das Unternehmen aus Schweden will aber schwedische USt berechnen. Ist das richtig oder falsch, was ist die Grundlage? Fehlen Ihnen noch Informationen?
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