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Vermietung Rechenzentrum,§ 4 Nr. 12 UStG

Ein Eigentümer eines Rechenzentrums (X-GmbH) vermietet Rechenzentrumsflächen an verschiedene Mieter. Das Rechenzentrum besteht (ausweislich des Anlagevermögens der Bilanz der X-GmbH) zum Teil aus Grundstück mit aufstehendem Gebäude und zum Teil aus Betriebsvorrichtungen/technischen Anlagen. Bezüglich der BV/technischen Anlagen handelt es sich z.B. um Stromkabel und Anschlüsse zur Stromversorgung, Sicherheitseinrichtungen (angriffsfeste Wände), Klimatisierung für vom Mieter eingebaute Server etc. Die Bilanzsumme des Rechenzentrums weist ca. 30 % Anschaffungskosten für GruBo/Gebäude und 70 % AK für technische Anlagen/BV aus. Mit den Mietern vereinbart die X-GmbH einen Preis pro qm für die monatliche Abrechnung (Preis pro qm Rechenzentrumsfläche). Der Preis beinhaltet die Miete für das Gebäude mit den o.g. technischen Ausrüstungen. Teilweise sind auch Mieter im Rechenzentrum, bei denen eine Option zur USt gem. § 9 (2) UStG ausgeschlossen ist. Mit diesen Mietern ist ein Nettopreis für die RZ-Flächen vereinbart. Frage: Kann die Vermietung an die Mieter, bei denen eine Option nach § 9 (2) UStG nicht möglich ist, in voller Höhe des RZ-Flächenpreises als umsatzsteuerfreie Miete vereinnahmt werden, oder ist die Miete beim Vermieter in einen umsatzsteuerfreien Anteil (für Gebäude) und einen umsatzsteuerpflichtigen Anteil für die Mitvermietung von technischen Anlagen/BVs aufzuteilen und aus diesem Mietanteil USt an das FA abzuführen?
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