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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Bescheinigung

Unser Mandant bietet Train-the-Trainer-Fortbildungen an, wobei die Kursteilnehmer ein von ihm erstelltes Zertifikat erhalten. Die gleichen Inhalte unterrichtet er im Auftrag eines Auftraggebers bei der IHK. Hierfür ist der Auftraggeber nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG steuerbefreit. Meiner Meinung nach ist seine Dienstleistung für diesen Auftraggeber dann auch steuerbefreit. – Besteht die Möglichkeit, dass er auch die nicht über den Auftraggeber durchgeführten Kurse steuerbefreit anbieten kann? – Benötigt er hierfür eine behördliche Bescheinigung? – Unter welchen Bedingungen fallen Train-the-Trainer-Maßnahmen unter die Steuerbefreiung?
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