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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Corona-Bonus

In unserer Stadt wurde gerade ein Corona-Abstrichzentrum gegründet. Die Gesellschaft wurde als GbR gegründet, Gesellschafter sind eine Kapitalgesellschaft und eine GmbH & Co. KG, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind. Die Gesellschaft erhält je durchgeführtem Test Erstattungen von der kassenärztlichen Vereinigung. Das Zentrum nimmt die Abstriche der „Patienten“ und wertet diese vor Ort aus. Im Falle von positiven Tests wird ein zweiter Abstrich genommen und ein PCR-Test durchgeführt. Die Abstriche werden von PTAs, MTAs, Medizinstudenten oder anderen Personen nach vorheriger Einweisung vorgenommen. Eine ärztliche Leistung wurde nicht etabliert. Frage: Greift für die Einnahmen der GbR eine Umsatzsteuerbefreiung, oder sind die Beträge umsatzsteuerpflichtig?
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