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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Corona-Tests

Mein Mandant betreibt in Form einer GmbH ein Corona-Testzentrum, in welchem Corona-Schnelltests durchgeführt werden. Die Tests werden selbst beschafft, die Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Tests erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Das Personal, welches die Testungen durchführt, hat entsprechend der Vorgaben an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen. Frage 1: Wie sind die Erstattungen der durchgeführten Tests und die Erstattung der angeschafften Testkits umsatzsteuerlich zu behandeln? Seit Neuestem führt der Mandant auch PCR-Tests durch, welche direkt mit dem entsprechenden Kunden (Selbstzahler) abgerechnet werden. Frage 2: Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung in diesem Fall?
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