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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Geschäftsveräußerung im Ganzen

Am 25.04.2017 erwirbt eine GmbH & Co. KG ein Grundstück von einer anderen UG GmbH & Co. KG mit notariellem Kaufvertrag. Im Kaufvertrag sind keinerlei Bestimmungen und Aussagen zur Umsatzsteuer enthalten. Es wird ein Grundstück und Zubehör verkauft. Die Formulierung lautet: Der Kaufpreis beträgt 2,75 Mio. €; dieser teilt sich wie folgt auf: 1. Grundstück 2. Glashaus 3. Geschäftshaus mit Hausmeisterwohnung 4. Außenanlagen 5. Zubehör Es wird keinerlei Bestimmung aufgenommen zur Umsatzsteuer. Zivilrechtlich ist damit der Kaufpreis ja ein Bruttobetrag. Gab es zum Kaufzeitpunkt 25.04.2017 eine Bestimmung für die steuerfreien Grundstücksverkäufe nach § 14b UStG? Wie ist der Sachverhalt bei der Umsatzsteuer zu sehen? Die Betriebsprüfung kommt beim Veräußerer jetzt im Jahr 2021 und erhebt Umsatzsteuer. Der Veräußerer will eine Berichtigung zum Kaufvertrag, die wir zivilrechtlich prüfen lassen. Im Zweifel gilt der Kaufpreis als Bruttobetrag? Die veräußernde GmbH & Co. KG hatte wohl die Betriebsaufgabe mit dem Verkauf durchgeführt. Warum es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung handelt, können wir derzeit nicht beurteilen, weil wir den Erwerber beraten. Wie sieht der Gutachter den umsatzsteuerlichen Sachverhalt bei Kaufverträgen ohne offenen Ausweis der Umsatzsteuer und ohne Umsatzsteuerklausel im notariellen Vertrag?
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