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§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG,ähnliche heilberufliche Tätigkeit

Eine Mandantin (PersG) ist u. a. für eine Einrichtung des Justizvollzugs selbstständig tätig. Die Tätigkeit betrifft die Therapie (z. B. Anti-Gewalt-Therapie) von Verurteilten, die die entsprechende Therapie als Bewährungsauflage auferlegt bekommen haben. Wie ist diese Leistung umsatzsteuerlich zu beurteilen? Greift insbesondere eine Umsatzsteuerbefreiung?
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