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Corona,PCR

Antigen-Schnelltests sind umsatzsteuerfrei. Was ist aber mit einem PCR-Test, den eine Apotheke durchführt? Die Apotheke nimmt nur die Abstriche vor (entsprechend dem unten dargestellten Abrechnungsmodus eher als Art Vor-Leistung gegenüber dem Labor als ggü. dem Kunden) und nicht den Test selbst, den ja offensichtlich das Labor ggü. dem Kunden abrechnet – und die Apotheke bekommt den Betrag eher als eine Art Vorauskassen-Einzug zugunsten des Labors vom Kunden.
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