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§ 4 Nr. 14a UStG,Steuerbefreiung,ärztliche Verordnung

Unser Mandant ist Physiotherapeut, der regelmäßig aufgrund ärztlicher Verordnungen umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 14a UStG erbringt. Welche formalen Anforderungen müssen für eine ärztliche Verordnung erfüllt sein, damit die Umsatzsteuerfreiheit gilt? Es liegen jetzt Verordnungen eines Arztes für einen chronisch kranken Patienten vor, die lediglich auf einem Blatt (kein Rezeptformular o.Ä.) des Arztes ausgedruckt sind, der Patient ist mit vollem Namen, Anschrift und Geburtsdatum genannt und somit eindeutig zu identifizieren. Zudem ist „dauerhaft gerätegestützte Krankengymnastik“ verordnet, es ist ein Diagnoseschlüssel angegeben, und die Verordnung ist vom niedergelassenen Arzt unterschrieben. Reicht das, um die Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen zu können?
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