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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Innergemeinschaftliche Lieferung

Die Gesellschaft hat eine Produktionsbetriebsstätte in den Niederlanden. Dort wird die Ware produziert und anschließend in Deutschland vertrieben. Die Gesellschaft ist umsatzsteuerlich sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland registriert. Die Gesellschaft beabsichtigt, mit dem Logistiker D einen Vertrag über die Konfektionierung und Kommissionierung der Ware abzuschließen. Danach stellt die Gesellschaft am ersten Tag sortenreine Vollpaletten für Waren am Werk in den Niederlanden zur Verfügung, die innerhalb von fünf Tagen an den Kunden ausgeliefert werden sollen. D holt die Ware am ersten Tag in den Niederlanden ab und bringt sie in das Zentrallager von D nach Deutschland. Am zweiten und dritten Tag erfolgt die Konfektionierung und Kommissionierung durch D in Deutschland entsprechend der am ersten Tag von der Gesellschaft generierten Auftragsliste. Die nicht aufgebrauchten Vollpaletten werden durch D zwischengelagert für die Weiterverarbeitung am Folgetag. Am dritten Tag erfolgt die Einspeisung der Ware in den internen Zentrallagerverkehr von D. Am vierten, spätestens am fünften Tag erfolgt die Zustellung der Ware an den Kunden. Fragestellung: Handelt es sich um eine Lieferung aus den Niederlanden direkt an den Endkunden (innergemeinschaftliche Lieferung), oder muss zunächst ein innergemeinschaftliches Verbringen nach Deutschland angenommen werden mit einer anschließenden umsatzsteuerpflichtigen Lieferung innerhalb Deutschlands an den Endkunden?
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