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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Einheitliche Leistung

Unser Mandant verpachtet seine Gaststätte. Im Pachtvertrag steht „mtl. 800 € für die Gaststätte und 100 € für das Inventar“. Der Satz „zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer“ ist durchgestrichen, die Zahlung erfolgt i.H.v. 900 € monatlich. Unseres Erachtens ist nur die auf das Gebäude entfallende Pacht steuerfrei (wobei eine Option sicherlich sinnvoll wäre). Oder ist das Ganze eine einheitliche Leistung, bei der das Inventar nur eine untergeordnete Rolle spielt?
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