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Krankenkasse,Softwareentwicklung,Heilbehandlung

Unser Mandant hat einen Auftrag zur Softwareentwicklung für eine Krankenkasse erhalten. Nach unserer Auffassung ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig. Die Krankenkasse möchte jedoch eine Nettorechnung. Ist das korrekt? Gibt es hierfür eine Befreiungsvorschrift?
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