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§ 4 Nr. 8 UStG,19 Abs. 3 UStG,Hilfsgeschäft

Mandant betreibt eine GmbH. 90 % seiner Tätigkeit besteht darin, Kredite zu vermitteln. Diese Umsätze sind steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG. Dieses Jahr vermittelt er an seine Kunden auch beispielhaft Stromverträge. Diese Leistung ist umsatzsteuerpflichtig. Wie ist dieser Sachverhalt umsatzsteuerlich zu bewerten, ggf. auch in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung, da die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vermutlich unter die Kleinunternehmerregelung fallen? Falls die Umsätze umsatzsteuerpflichtig sind, würden wir ja auch anteilig die Vorsteuer geltend machen können. Gibt es hier eine anerkannte Methode zur Ermittlung, ggf. nach Umsatz? Würde es reichen, wenn wir einmal im Jahr die Zuordnung treffen würden, da eine monatliche Aufteilung in der Buchhaltung zu aufwendig wäre? Unabhängig hiervon hat er einen „Kreditanbieter“, der ihm monatlich eine Provisionsgutschrift mit MwSt ausweist. Gibt es hier Mustervorlagen/Anschreiben, wie man den Kreditanbietern glaubhaft machen kann, dass diese keine MwSt mehr ausweisen?
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