Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Differenzbesteuerung,Rechnungsberichtigung,Ausfuhr

Ein Autohändler hat im Jahr 2017 eine Autolieferung nach Norwegen getätigt. Leider hat er in der Rechnung aus Versehen den § 25a UStG statt der Ausfuhrlieferung vermerkt. Der Betriebsprüfer möchte ihm daher den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten kürzen. Hat der Autohändler aufgrund einer Rechnungskorrektur (Vermerk Ausfuhrlieferung statt § 25a UStG) die Möglichkeit, den Vorgang zu „heilen“ und damit den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten zu behalten? Ein ähnlicher Vorgang liegt mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung vor (aus Versehen § 25a UStG auf Rechnung angegeben). Ist auch dieser heilbar?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen