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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Heilbehandlung

Mandantin K ist derzeit als Lerntherapeutin tätig und wird künftig zusätzlich noch Sprachtherapie anbieten. Sie hat ein Studium als Sonderpädagogin (Magister) abgeschlossen. Derzeit werden die Leistungen wie folgt abgerechnet: 1. Abrechnung der Lerntherapie mit den Eltern der Kinder: steuerpflichtig 2. Abrechnung der Lerntherapie mit dem Landratsamt Miltenberg (Eingliederungshilfe): steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1g MwStSystRL Künftig kommt noch hinzu: Abrechnung der Sprachtherapie mit der Krankenkasse. Hierzu ergeben sich nun die folgenden Fragen: 1. Käme eine Steuerbefreiung der Lerntherapieumsätze in Betracht, die nicht über das Landratsamt, sondern mit den Eltern direkt abgerechnet werden (z.B. § 4 Nr. 21a) UStG)? 2. Käme für die Abrechnung mit dem Landratsamt eine andere (nationale) Befreiungsvorschrift in Frage? 3. Gemäß eigener Recherche könnte für die Sprachtherapieumsätze eine Befreiung nach § 4 Nr. 14a UStG in Frage kommen, wenn unsere Mandantin nach § 124 Abs. 2 SGB V als Sprachtherapeutin staatlich anerkannt ist. Stimmt das bzw. gibt es noch eine andere Möglichkeit für die Umsatzsteuerfreiheit?
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