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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vermittlung von Krediten

Mein Mandant wird von Händlern beauftragt, für Kunden, die gebrauchte Baumaschinen kaufen möchten, eine Bank zur Finanzierung zu finden. Sie bekommen von der Bank eine Vermittlungsprovision. Hier liegt der klassische Fall der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 UStG vor, oder? Zweite Frage: Wie sieht es bei Finanzdienstleistern aus, die Tippgeberprovisionen von Real Estate Firmen für die Vermittlung bekommen? Auf den Rechnungen bzw. Gutschriften tauchen die genauen Angaben der Kunden und der Finanzierungshöhe auf. Sind die Leistungen umsatzsteuerfrei oder -pflichtig?
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