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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Praxisgemeinschaft

Meine Mandanten sind Zahnärzte und sind in der Form der Praxisgemeinschaft tätig. Nun fragen sie an, ob eine größere Behandlungseinheit durch einen Zahnarzt oder die Praxisgemeinschaft angeschafft werden soll. Meines Erachtens durch die Praxisgemeinschaft, da ansonsten die Überlassung an den anderen Arzt eine umsatzsteuerbare und nicht befreite Leistung wäre, Vorsteuerabzug nicht gegeben. Gibt es ansonsten Nachteile, wenn die Praxisgemeinschaft das Wirtschaftsgut anschafft und dann die reinen Kosten an die beteiligten Ärzte umlegt?
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