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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Feriencamps

Unser Mandant ist eine gemeinnützige GmbH. Satzungszweck ist die Förderung des Handballsports, insbesondere unter Kindern und Jugendlichen in München und Umgebung. Die gGmbH veranstaltet ein Feriencamp für Kinder, damit diese dort intensiv trainieren können. Fraglich ist, ob Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen werden soll.
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