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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Option zur Umsatzbesteuerung

Unternehmen A (Kapitalgesellschaft, Sitz im EU-Ausland) errichtet im Inland eine Immobilie und vermietet diese ausschließlich an Unternehmen B (Kapitalgesellschaft, Sitz im EU-Ausland; Anm. B = Schwestergesellschaft von A). B (Warengroßhandel) nutzt die Immobilie als Zwischenlager für Waren, die innergemeinschaftlich an Kunden in D geliefert werden (Zusammenstellung der vorbestellten Waren und Auslieferung mit eigenen Lkw an inländische Kunden). B begründet damit keine Betriebsstätte i.S. des OECD-MA. B ist im Inland steuerlich nicht registriert; B nimmt am Vorsteuervergütungsverfahren teil. B wird mit Vermietung im Inland auch ertragsteuerpflichtig. A möchte hinsichtlich der Vermietung zur Umsatzsteuerpflicht optieren, an B also umsatzsteuerpfl. vermieten. Wie weist A gegenüber den inländischen Finanzbehörden das Vorliegen der Voraussetzung für die Option nach (95 % Umsätze der Mietpartei schließen Vorsteuerabzug nicht aus)? Wird die von A an B in Rechnung gestellte USt im Vergütungsverfahren an B erstattet?
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