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Mieterstrom,Photovoltaikanlage,Nebenleistung

Mein Mandant baut ein Mehrfamilienhaus mit einer Photovoltaikanlage am Dach und an der Vorderfront. Er wird die kleinen Wohnungen im Mehrfamilienhaus an Studenten warm vermieten und die Wohnungen mit Eigenstrom aus der Photovoltaikanlage versorgen. Ist das steuerlich problematisch? Muss ich den Eigenverbrauch in der Photovoltaikanlage buchen und in gleicher Höhe einen Aufwand bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Wie sieht das umsatzsteuerlich aus?
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