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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Bescheinigung

Mein Mandant ist als Musiker selbstständig. Er erzielt Einkünfte gemäß § 18 EStG und unterliegt bisher mit seinen musischen Auftritten der Umsatzsteuer. Oftmals tritt mein Mandant zusammen mit zwei weiteren selbstständigen Musikern bei Konzertveranstaltungen auf. Dabei erhält ein Kollege immer die Gage des Konzertveranstalters ohne Umsatzsteuer. Dieser Kollege hat als Einzelperson vom Regierungspräsidium dafür eine Freistellung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20a UStG erhalten. Mein Mandant hat jedoch seine Leistung immer dem Kollegen mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so dass seine Marge um die USt reduziert entsprechend geringer ausgefallen ist. Geht ggf. die Steuerbefreiung des Kollegen und Mitmusikers auf meinen Mandanten über, so dass er künftig seine Rechnungen ohne Ausweis der Umsatzsteuer stellen kann? Oder hat oder braucht auch mein Mandant dafür als Einzelunternehmer eine auf ihn ausgestellte Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20a UStG, damit er künftig für solche Veranstaltungen ebenfalls ohne Umsatzsteuer abrechnen darf?
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