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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Prüfungstätigkeit

Ein Mandant von uns prüft als Auditor Kfz-Betriebe/Kfz-Werkstätten, ob diese die Qualitätsanforderungen (QM-Systeme) der zuständigen Kfz-Innung erfüllen. Unser Mandant schreibt seine Rechnungen für die o.g. Auditoren-Tätigkeit an die entsprechend zuständige Kfz-Innung. Nun lautet meine Frage: Ist die beschriebene Tätigkeit für unseren Mandanten umsatzsteuerpflichtig, oder gibt es hier eine Umsatzsteuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung kommt nicht zur Anwendung!)?
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