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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Lehrer

Ein Dozent ist an einer privaten Schule selbstständig tätig. Der Schule liegt eine Bescheinigung bezüglich der Umsatzsteuerfreiheit vor. Seine Tätigkeit für diese Schule ist somit von der Umsatzsteuer befreit. Frage: Gilt diese Umsatzsteuerbefreiung auch dann, wenn der Dozent seine Tätigkeit als Angestellter einer GmbH (er ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer) abrechnet, wenn also die GmbH die Rechnung für diese Tätigkeit stellt (und nicht der Dozent selbst)?
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