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Steuerbefreiung Betriebsvermögen,Antrag auf Regelverschonung,§ 13a Abs. 10 ErbStG

Es wurden mehrere Betriebsvermögen vererbt, deren Werte bei Erstellung der Erbschaftsteuererklärung noch nicht feststehen. Kann die Steuerbefreiung gemäß § 13a ErbStG (Regelverschonung 85 % bzw. Abzugsbetrag) auch noch im Einspruchsverfahren beantragt werden, oder muss dies bereits bei der Abgabe der Erklärung erfolgen?
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