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§§ 199 ff. BewG,§§ 398 ff. BGB,§ 25 Abs. 3 GmbHG,§§ 13a,13b ErbStG,Übertragung eines Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Im Rahmen der Bewertung eines Mitunternehmeranteils an einer GbR müssen wir auch die zugehörige Beteiligung an der Betriebs GmbH im Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers bewerten.Es liegt eine Betriebsaufspaltung zwischen der GbR und der GmbH vor.Sowohl der Ertrags- als auch der Substanzwert der GmbH sind negativ bzw. 0,00 €.Für sich betrachtet würde bei losgelöster Übertragung des GmbH-Anteils unabhängig vom Mitunternehmeranteil kein Abzugsbetrag oder Verschonungsabschlag in Anspruch genommen werden müssen.Ebenso müssten die Lohnsummen und Arbeitnehmeranzahl nicht eingehalten werden, weil keine Verschonung in Anspruch genommen wird.In unserem Fall wird jedoch der GmbH-Anteil im Rahmen des Mitunternehmeranteils mit übertragen.Für die GbR ergibt sich ein positiver Ertrags- und auch Substanzwert, sodass der Abzugsbetrag und Verschonungsabschlag in Anspruch genommen wird.Müsste in diesem Fall die Lohnsumme und Arbeitnehmeranzahl der GmbH als nachgeordnete Gesellschaft auf die Ebene der GbR „hochgeschleust“ werden? Und auch während der Behaltensfrist eingehalten werden, weil die GbR-Besitzgesellschaft und die Betriebs-GmbH (Anteil im Sonderbetriebsvermögen der GbR) als eine Einheit zu bewerten sind?
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