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Spanien,Erbschaft

Die Eheleute A + B haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Beide beziehen ihr Einkommen aus der Tätigkeit als beherrschende Gesellschaftergeschäftsführer ihrer jeweiligen deutschen GmbH. Außerdem besitzen sie gemeinschaftlich mehrere vermietete Immobilien in Deutschland.Des Weiteren gehört ihnen eine selbstgenutzte Ferienimmobilie (Villa) auf Ibiza.Was geschieht im Todesfall von A oder B? Welches Land hat das Besteuerungsrecht im Rahmen der Erbschaftsteuer, und welches Vermögen wird wo besteuert? Ist eine gegebenenfalls doppelt anfallende Erbschaftssteuer in Deutschland anrechenbar?
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