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Ablösung Vorbehaltsnießbrauch,Folgen ESt,ErbSt,§ 7 ErbStG

A hat seinem Sohn eine Immobilie gegen Gewährung von Nießbrauch in 2017 übertragen. Dies geschah im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und reizte den schenkungssteuerlichen Freibetrag von T€ 400 genau aus, was auch gegenüber dem Finanzamt so erklärt wurde. Nun, zwei Jahre später, will der Sohn dem Vater das Nießbrauchsrecht abkaufen, und zwar zu dem heute kapitalisierten Wert von z.B. T€ 200. Frage: Welche ertragsteuerlichen bzw. schenkungsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für Vater und Sohn?
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