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Wohnrecht,Schenkung Immobilie

Sachverhalt:Sohn schenkt Vater zum 31.05.2019 die Immobilie, die beide bewohnen und die der Sohn im Jahr 2014 von seiner Großmutter geschenkt bekam.Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit zwei Stockwerken.Auf der Immobilie lasten folgende Verbindlichkeiten:1. Lebenslanges Wohnrecht für die Großmutter.2. Lebenslanges Wohnrecht für die Eltern, beginnend an dem Tag des Ablebens der Großmutter.3. Darlehen mit einem Stand zum Tag der Schenkung am 31.05.2019 von € 108.998,89. Für dieses Darlehen hatte der Enkel bei Schenkung im Jahr 2014 das Recht sowie die dingliche Haftung übernommen. Es wird jedoch lt. Schenkungsvertrag weiterhin von der Großmutter zurückgeführt. Auch die persönliche Haftung verblieb bei der Großmutter. Der Enkel übernimmt erst ab dem Tag des Ablebens der Großmutter die Darlehensforderung.Fragen:1. Inwieweit sind die drei genannten Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Wertes der Schenkung abziehbar?2. Ich bitte um Berechnung des Wertes des Wohnrechts für die Großmutter. Vergleichsmiete für das Objekt pro Jahr € 10.056; Geburtsdatum der Großmutter 19.07.19373. Sofern das Wohnrecht für die Eltern bei der Berechnung des Wertes der Schenkung abziehbar ist, bitte ich auch um Berechnung dieses Wertes.Geburtsdatum Vater 19.02.1965Geburtsdatum Mutter 03.01.1970
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