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Unternehmensbewertung,GmbH-Anteile,Bewertungsgrundsätze,§ 11 Abs. 2 BewG

Die Söhne A + B haben von ihrem Vater zum 01.01.2019 jeweils 50 % einer GmbH-Beteiligung geschenkt bekommen.Gemäß Ertragswertverfahren haben die Anteile einen Wert von ca. 11.000.000,00 Euro.Da die Geschäfte ab 2019 schlechter laufen, ist aus Sicht der Söhne der Anteilswert viel zu hoch.Grundsätzlich kann ja durch ein Gutachten ein niedriger Wert dargelegt werden.Gibt es Erfahrungswerte, wie so ein Gutachten aussehen muss, dass es von der Finanzverwaltung anerkannt wird?Gibt es z.B. Vorgaben zum Ersteller des Gutachtens, z.B. Wirschaftsprüfer, oder reicht ein Gutachten von der IHK oder einem Steuerberater aus? Gibt es vielleicht schon höchstrichterliche Urteile (vielleicht im Zusammenhang mit Grundstücksbewertungen)?
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