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Wohnrecht an Lebensgefährten,Steuerpflichtiger Erwerb,§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG

Die Mutter M ist geschieden und besitzt zwei Kinder (B und S). B ist lt. Testament Alleinerbin. S steht folglich nur der Pflichtteil zu, wobei dies für die Fragestellung irrelevant ist. Zur Erbmasse gehört u. a. das Familienheim der M mit einem Verkehrswert von 300.000 Euro. An diesem Familienheim soll der Lebensabschnittsgefährte (L) der M lt. Testament ein Wohnrecht erhalten. Der L ist zum Zeitpunkt des Ablebens der M 65 Jahre alt. Der Jahreswert des Wohnrechts beträgt 12.000 Euro. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung einigen sich B und L dahingehend, dass L auf sein Wohnrecht gegen einen Betrag/Abfindung in Höhe von 40.000 Euro verzichtet. Welche erbschaftsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für B und L? Muss L die Erbschaftsteuer auf das Wohnrecht (Wert geschätzt 180.000 Euro) oder aber auf den Abfindungsbetrag (40.000 Euro) zahlen? Muss Kind B, welches das Haus selbst nicht bewohnen möchte, das Haus abzgl. Wert des Wohnrechts oder das Haus abzgl. Wert der Abfindung versteuern?
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