Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundbesitzbewertung,Nießbrauchsbewertung,§ 10 Abs. 5 ErbStG

Vater überträgt an seinen Sohn ein Mehrfamilienhaus/Mietwohngrundstück per 01.07.2015 unter Nießbrauchsvorbehalt. Das Gebäude wurde in den Jahren 2012 bis 2015 errichtet und im Frühjahr 2015 fertiggestellt. Die steuerliche Bedarfsbewertung des Grundstücks erfolgte im Ertragswertverfahren unter Beachtung der im Übertragungszeitpunkt voll vermieteten Flächen und der sich daraus ergebenden Jahresrohmiete.In Abzug gebracht wurden die gesetzlichen pauschalen Bewirtschaftungskosten mit 24 %.Auf der Seite der Bewertung der Vorbehaltsnießbrauchsbelastung greift jedoch das Finanzamt auf die einkommensteuerlichen Einkünfte des Zeitraums 01.07.2012 bis 30.06.2015 zurück und errechnet einen Durchschnittsertrag, ohne den Umstand zu beachten, dass es sich hier um einen Neubau handelt. Strittig ist zudem die Frage, welche ertragsteuerlichen Faktoren als Jahresertrag herangezogen werden dürfen, also auch Finanzierungskosten und auch Abschreibung? Bedingt durch die hohen Fremdfinanzierungskosten ergibt sich für das Übertragungsjahr ein hoher Zinsaufwand, der sich in den Folgejahren sukzessive abbaut.Durch diese Handhabung ergibt sich für den Mandanten dieser kaum vermittelbare Widerspruch, dass einerseits auf der Seite der Bewertung des Grundstücks die Jahresrohmiete angesetzt wird und andererseits die Nießbrauchsbewertung nach ertragsteuerlichen Aspekten erfolgt.Welcher Ansatz hat denn nun bei der Bewertung der Nießbrauchslast zu erfolgen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen