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gemischte Schenkung,§ 23 EStG,§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 3 Nr. 4 GrEStG

Mandantin W (Freiberufler) beabsichtigt, aus haftungstechnischen Gründen dem Ehegatten ein Wohnrecht an der selbst genutzten Wohnimmobilie (gehört den Ehegatten je zu 50 %) einzuräumen. Um im Scheidungsfall nicht schlechter gestellt zu sein, werden folgende zwei Varianten überlegt:1. Die Ehegatten räumen sich gegenseitig ein Wohnrecht ein. Das heißt, im Scheidungsfall müssten ggf. beide darauf verzichten.2. W gewährt ihrem Ehegatten das Wohnrecht. Die Ehegatten vereinbaren hierzu im notariellen Vertrag, dass der Ehegatte auf das Wohnrecht im Scheidungsfall verzichtet. Wie sind die beiden Fälle schenkungssteuerlich zu beurteilen – zum einen bei der Gewährung der Wohnrechte und zum anderen später im möglichen Scheidungsfall?
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