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Bewertungsrecht,Mindestwert,Besatzkapital

Unser Mandant hat einen landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem die vorhandenen Ackerflächen verpachtet sind. Die Hofstelle besteht aus einer Scheune und dem Wohngebäude des Betriebsinhabers. Die Scheune wird landwirtschaftlich als Lager verwendet, das Wohngebäude ausschließlich selbst genutzt.Ertragsteuerlich ist das Wohngebäude ins Privatvermögen überführt, vom Gesamtgrundstück sind 50 % noch landwirtschaftliches Betriebsvermögen.Frage: Wie wird die Scheune im Wirtschaftsteil bewertet? Nach meiner Recherche ist der anteilige Grund und Boden bei der Mindestwertermittlung des Betriebes abgegolten. Ich finde leider keinen Hinweis, wie das Scheunengebäude selbst zu bewerten ist.
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