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§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Vergleich Erwerb von Todes wegen und Schenkung unter Lebenden

Der Vater A beabsichtigt, ein Testament zu erstellen und seine beiden Töchter H und I als Erben einzusetzen. Dabei ist vorgesehen, dass H das Wohnhaus des A erhält und dafür ihrer Schwester I einen Geldbetrag bezahlt. Erbschaftsteuerrechtlich ist für uns der Fall klar, wonach H den Wert des Wohnhauses abzüglich des Geldbetrages der Erbschaftsteuer unterwerfen muss, I den erhaltenen Geldbetrag.Nun bestehen allerdings Überlegungen, dass A das Gebäude bereits heute per Schenkungsvertrag auf die Tochter H überträgt, da diese es dann an ihren Sohn T weiterschenken möchte, welcher das Gebäude umbauen und nutzen möchte. Der Schenkungsvertrag wäre dann mit der Auflage verbunden, dass H an ihre Schwester I 50 % des Gebäudewertes bezahlt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob der Sachverhalt bei der Schenkung genauso gesehen wird wie im Erbfall, dass also H den Gebäudewert minus der Zahlung an die Schwester versteuern muss und die Schwester I den erhaltenen Zahlbetrag versteuert. 
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