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Grundstücksbewertung,Reallast

Sachverhalt:Onkel O überträgt ETW an Neffe N im Rahmen einer Schenkung.Im Gegenzug werden– ein Wohnrecht, – eine Reallast (Übernahme der laufenden Unkosten außer Schönheitsreparaturen) durch den Neffen N,– Übernahme der häuslichen Pflege im Pflegefall,– Zahlung einer monatlichen Leibrente in Höhe von € 150vereinbart.Eintragung ins Grundbuch erfolgt hinsichtlich Wohnrecht und monatlicher Leibrente.Der Neffe N lässt ein Verkehrsgutachten erstellen, in dem der Gutachter den Wert des Wohnrechts sowie der Reallasten als wertmindernd berücksichtigt.Die Finanzverwaltung erkennt im Einspruchsverfahren die Wertminderung bezüglich des Wohnrechts an.Die Berücksichtigung der Reallasten bei der Verkehrswertermittlung lehnt das Finanzamt unter Verweis auf eine Verfügung des LfS vom 25.06.2014 ab.In der Kommentierung von Rössler/Troll zu § 198 BewG Tz. 39 ist es nach Auffassung von Halaczinsky möglich, dass derartigeBelastungen (Reallasten) verkehrswertmindernd sein können. Insoweit wird auf die Verfügung der OFD Koblenz vom 19.03.2008 – S 3313/S3101 – St 35 5 verwiesen.Frage:Minderung Verkehrswert im Rahmen der Gutachtenerstellung durch Reallast möglich?
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