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Rückübertragung,Rückfallklausel,29 ErbStG

Die Mutter überträgt in t = 0 einen hälftigen unbelasteten Grundbesitz an den Sohn. Im Übertragungsvertrag ist eine Rückübertragungsverpflichtung des Sohnes verankert, wenn dieser den hälftigen Anteil veräußern will. In t = 10 will der Sohn nun veräußern (Grundbesitz nach wie vor unbelastet) und die Mutter macht von ihrem Rückgaberecht Gebrauch. Der hälftige Grundbesitz hat unbestritten einen Wert von 250 T€. Ist dieser Vorgang der Rückübertragung schenkungsteuerpflichtig?
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