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Zugewinn,Ausgleich,Immobilien

Wenn bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt wird, liegt dann ertragsteuerlich ein Veräußerungsgeschäft vor?Wenn der Zugewinnausgleich nicht in Geld, sondern durch Übertragung einer oder mehrerer Immobilien erfolgt, ist der Zugewinnausgleich trotzdem nach § 5 ErbStG schenkungsteuerfrei?
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