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Darlehen,Übertragung,Anzeige

A ist angestellter Arbeitnehmer bei der X-GmbH & Co. KG (keine Beteiligung!). Für die Jahre 2016 und 2017 erhielt er eine Tantieme bzw. Gewinnbeteiligung von insgesamt 600.000 EUR. Um die Liquidität der Gesellschaft nicht übermäßig zu belasten, wurde dieser Betrag von A als Darlehen gewährt. Nun überträgt A eine anteilige Forderung von 400.000 EUR an seine Tochter T.T ist nun in Höhe dieser Forderung bereichert. Aufgrund des Freibetrages fällt keine Schenkungsteuer an. Dieser Vorgang unterliegt der Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG und ist damit dem Finanzamt anzuzeigen.Stimmen Sie unserer Auffassung zu?
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