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Unentgeltliche Überlassung,Schenkung unter Lebenden § 7 Abs. 1 ErbSTG,Einkünfteerzielungsabsicht

Wir bitten um Unterstützung bei folgendem Sachverhalt:Eine Tochter überlasst ihrer Mutter eine im Eigentum der Tochter stehende Immobilie unentgeltlich zu Nutzung. Die laufenden Betriebskosten (z. B. Strom, Wasser etc.) bezahlt die Mutter; Reparaturen, Versicherungen und Grundsteuer bezahlt die Tochter.Frage 1: Fällt für die unentgeltliche Überlassung Schenkungsteuer an?Frage 2: Erzielt die Tochter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG?
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