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Erbteilsübertragung,Ausschlagung,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Ehemann M ist verstorben. Es gibt kein Testament. Ehefrau F und die Kinder K1 und K2 sind Erben. Die Kinder K1 und K2 übertragen ihren Erbanteil durch einen Erbteilsübertragungsvertrag auf ihre Mutter F. Löst die Übertragung grundsätzlich Schenkungsteuer aus oder wirkt die Erbteilsübertragung rückwirkend (ex tunc, als wären die Kinder keine Erben geworden)?
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