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Personliche Steuerpflicht - Indien,Bewertung,Freibeträge,§ 2 ErbStG

Eine Deutsche lebt mit ihrem indischen Mann seit acht Jahren in Indien. Sie war zu Beginn in Deutschland abgemeldet.2017 erwarb sie in D eine Wohnung, um ihrem Sohn eine deutsche Schulbildung angedeihen zu lassen. Der Sohn kam aber in D nicht zurecht und sie gingen zurück nach Indien.In die Wohnung zog sie am 30.10.2017 ein und zog am 10.08.2018 wieder aus (abgemeldet am 14.08.2018).Insgesamt war sie in Deutschland vom 10.06.2017 bis 14.08.2018 gemeldet.Ihr Mann will ihr in Indien ein Grundstück schenken.Unabhängig vom Wert – tritt Steuerpflicht ein?Wie ist in dem Fall § 2 (1) 1b ErbStG zu rechnen? 2. Frage, gesetzt der Fall, die Immobilie wäre hochwertig, gelten die normalen Freibeträge, wenn beide Ehegatten in Indien leben, oder ist es ohnehin egal, wo sie leben (wenn einer die Merkmale der persönlichen Steuerpflicht erfüllte)?Ehegatten sind auch getrennt lebende, Hauptsache nicht geschieden?
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