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Stiefkind,Ehescheidung,Steuerklasse I Nr. 2

Nach § 15 Absatz 1 Nr. 2 gehören bei der Erbschaftsteuer Stiefkinder zur Steuerklasse I.Unser Mandant hat im Jahr 1995 geheiratet. Seine Ehefrau hatte eine Tochter, geboren 1981. Das Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder. Im Jahr 2007 wurde die Ehe geschieden. Die Tochter hat zu ihrem Stiefvater weiterhin ein gutes Verhältnis. Der „Stiefvater“ will seine „Stieftochter“ beerben. Frage:Liegt trotz Scheidung ein Verhältnis Stiefvater-Stieftochter vor, dass zu einer Steuerklasse I führt?
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