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Einbringung GmbH in UG,Verstoß gegen Behaltensregelung

Ein Mandant hat zum 31.12.2016 von seinem Vater dessen komplette GmbH-Anteile geschenkt bekommen. Bei der Schenkungsteuer wurde der Verschonungsabschlag von 85 % berücksichtigt. Jetzt möchte der Mandant diese GmbH in eine UG einbringen (Aufbau einer Holdingstruktur). Nun ist die Frage, da er sich ja noch in der fünfjährigen Haltefrist des § 13a Abs. 6 ErbStG befindet, ob es sich bei der Einbringung (unter Erhalt neuer Gesellschaftsrechte – BW-Fortführung) um einen schädlichen Verkauf handelt. Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.
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