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§§ 199 ff. BewG,§§ 181 Abs. 1 Nr. 4,182 Abs. 3 Nr. 2 BewG,R B 11.3 ErbStR,Bewertung GmbH und Ermittlung Substanzwert

Bei der erbschaftsteuerlichen Beratung ist eine Kapitalgesellschaft zu bewerten, die ausschließlich eine Immobilie besitzt. Die Gesellschaft wurde im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens bewertet. Alternativ erfolgte die Bewertung der Immobilie nach dem Ertragswertverfahren für Immobilien, da es sich um ein Geschäftsgrundstück handelt. Der so ermittelte Wert liegt weit unter dem ertragsteuerlichen Buchwert, der Substanzwert liegt somit unter dem ertragsteuerlichen Buchwert.Frage: Darf der so ermittelte Wert unter dem ertragsteuerlichen Buchwert liegen?
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