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Gleichstellungsgeld,Gemischte Schenkung,Auflage bei Schenkung

Eltern übertragen Sohn A eine Immobilie gegen Wohnrecht unter der Auflage, Ausgleichszahlungen an Sohn B zu leisten. Davon soll ein Teilbetrag sofort sowie ein weiterer Betrag nach dem Tod des länger lebenden Elternteils gezahlt werden.Gelten dabei schenkungsteuerlich beide Zahlungen an Sohn B als direkt von den Eltern erhalten, d.h., können die Freibeträge der Steuerklasse I angewendet werden?
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