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§ 14 ErbStG,§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Unser Mandant hat – gemeinsam mit seiner Frau – an seine beiden Kinder folgende Schenkungen vorgenommen:2015: Übergabe Haus unter Nießbrauchsvorbehalt/Wert der Immobilie gesamt ca. 520 TEURO – Nießbrauch ca. 250 TEUROIm Jahr 2017 und 2018 wurden jeweils je Kind ca. € 560.000,00 verschenkt. Im Jahr 2019 werden ca. jeweils € 200 TEURO pro Kind übertragen.Wir sollen nun die vier Steuererklärungen fertigen mit den jeweiligen Vorerwerben.Die Übertragung der Immobilie muss nach „altem Recht“ (bis 01.07.2016) und mit einem Freibetrag von € 205.000,00 ermittelt werden, wobei im Jahr 2015 noch keinerlei Schenkungsteuer anfällt.Wie muss die Schenkungsteuer – Stand der Schenkung 2019 – berechnet werden?
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