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§§ 13a und 13b ErbStG,Land- und Forstwirtschaft,§ 158 BewG

Meine Mandanten haben im Jahr 2012 einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt, der bis 2014 noch verpachtet war.Im Bescheid zur Erbschaftsteuer, der 2018 erging, wurde für die verpachtete Fläche Besatzkapital angesetzt.Wie ist Ihre Rechtsauffassung?
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