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Schenkungssteuerfreibetrag,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Ich werde demnächst 66 Jahre alt und möchte das Anwesen meinem volljährigen Sohn schenken, mir jedoch ein Wohnrecht am gesamten Anwesen vorbehalten.Meiner Meinung nach ist der Schenkungsteuerfreibetrag 400.000 €.Bitte berechnen Sie den Wert des Wohnrechts, wenn für das gesamte Anwesen, nach Sachverständigengutachten, eine monatliche Mieteinnahme (ortsübliche Miete) von 1.633,97 € erzielbar ist.Ich gehe davon aus, dass zur Berechnung der Schenkungsteuer der Wert des Wohnrechts abzuziehen ist.Hätte mein Sohn eine Nachversteuerung zu befürchten für den Fall, dass ich in den nächsten Jahren versterben würde, oder ist dies irrelevant ?
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