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Hoffläche,Betriebsvermögen,Verwaltungsvermögen

Bei uns hat sich folgender Fall ergeben:Unser Mandant M hat eine Landwirtschaft. Die Felder (ca. 20 ha) werden alle verpachtet und nicht mehr selbst bewirtschaftet.Auf der Hoffläche wird ein Park&Fly-Service zum Flughafen mit ca. 400 Stellplätzen betrieben (Gewinn ca. 80.000 € p.a.). Dieser Gewerbebetrieb wird nach § 15 EStG steuerlich behandelt und veranlagt. Für das Betreiben von 400 Parkplätzen liegt allerdings keine Genehmigung vor. Vom Landratsamt wurden lediglich 30 Parkplätze genehmigt. Mit den 30 Parkplätzen ist der Betrieb aber nicht lebensfähig. Das Landratsamt/die Gemeinde kann jederzeit kommen und den Betrieb schließen.Zum 01.01.2017 hat unser Mandant M sowohl den Gewerbebetrieb als auch die Landwirtschaft an seinen Sohn S verpachtet.Zum 15.05.2017 hat unser Mandant M 50 % der Landwirtschaft und 50 % des Gewerbebetriebs an seine Ehefrau F schenkweise übertragen.Das Finanzamt fordert nun eine Schenkungsteuererklärung an.Unsere Fragen: Wie ist die Hoffläche bewertungsrechtlich zu berücksichtigen? Ist diese noch als Hoffläche der L&F zu berücksichtigen oder ist diese im Gewerbebetrieb Park & Fly zu berücksichtigen? Der Betrieb Park & Fly kann ohne die gesamte Hoffläche nicht betrieben werden. Wenn die Hoffläche bewertungsrechtlich im Gewerbebetrieb zu berücksichtigen ist, stellt diese dann (die 400 Parkplätze) schädliches Verwaltungsvermögen dar?
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